AGB

1 – Teilnahmeberechtigung

Die angebotenen Kurse stehen allen Personen zur Teilnahme offen, welche die in der Beschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Veranstalter (TECLIMB) behält sich jedoch vor, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme am Kurs auszuschließen, sofern sie die geforderten Bedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.


2 – Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch das Ausfüllen der Pflichtfelder des Anmeldeformulars und gilt als verbindlich. Teilnehmer sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen gemachten Angaben selbst verantwortlich.
Eine telefonische Reservierung von Kursplätzen ist nicht möglich. Teilnehmer erhalten eine Anmeldebestätigung, durch die der Vertrag für beide Seiten bindend wird.

 

3 – Bezahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird die Zahlung der kompletten Kursgebühr fällig – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei kurzfristiger Anmeldung, also 15 Tage oder weniger vor Kursbeginn, ist die Zahlung sofort fällig. Wenn die Zahlung gar nicht, nach Ablauf der Frist oder unvollständig geleistet wird, behält sich der Veranstalter (TECLIMB) vor, den Teilnehmer von der Teilnahme am Kurs auszuschließen und die vollen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu verlangen.

 

4 – Kurs-Gebühren und Leistungen

Die genannte Kursgebühr gilt pro Teilnehmer und umfasst ausschließlich die in der Kursbeschreibung aufgeführten Leistungen. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Ausrüstungs-Leihe nicht im Preis inbegriffen. Kann eine einzelne Kurseinheit wegen Ausfall des Kursleiters nicht stattfinden (und ist auch keine Ersatz-Lehrkraft verfügbar), wird ein Ersatztermin vereinbart. Sollte der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen können und teilt er dies dem Veranstalter bis spätestens 5 Tage nach Bekanntgabe des Ersatztermins schriftlich mit, hat er hierfür Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr für die entfallene Kurseinheit.

 

5 – Rücktritt & Ersatzteilnehmer

Angemeldete Teilnehmer können gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter (TECLIMB) schriftlich erklärt werden. Erfolgt die Rücktrittserklärung des angemeldeten Teilnehmers 1-7 Tage vor Kursbeginn, so hat der Veranstalter (TECLIMB) Anspruch auf 50% der Kursgebühr – mindestens aber auf angefallene Prüfungsgebühren.
Sollte der Teilnehmer nicht erscheinen ohne schriftliche Absage oder Absage des Kurses nach Kursbeginn, hat der Veranstalter Anspruch auf 100% der festgelegten Kursgebühr. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Sonderregelung: Kann der angemeldete Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht selbst am Kurs teilnehmen, ist er berechtigt, dem Veranstalter bis zum 5. Tage vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit 20,– € zu pauschalieren und dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Außerdem ist der Veranstalter (TECLIMB) dazu berechtigt, den Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn dieser nicht die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 1 erfüllt.

 

6 – Absage der Veranstaltung

Für Veranstaltungen liegt die Mindestteilnehmerzahl, sofern nicht anders angegeben, bei 4 Teilnehmern pro Kurs. Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Veranstalter (TECLIMB) berechtigt, den Kurs kurzfristig abzusagen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder mit einem anderen Kurs zusammenzulegen.
Angemeldeten Teilnehmern wird in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Bei Kurs-Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen. Kann der Kurs in Fällen “Höherer Gewalt” (z.B. ungünstiger Wetterlage oder Ausfall des Kursleiters) nicht durchgeführt, bzw. vollständig durchgeführt werden, ist der Veranstalter (TECLIMB) jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Teilnehmern entsteht hierbei ein Anspruch auf vollständige bzw. anteilige Erstattung der bereits entrichteten Kursgebühr. Darüber hinaus führende Ansprüche sind ausgeschlossen.


7 – Ausschluss

Der Kursleiter ist zu jedem Zeitpunkt dazu berechtigt, einen Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ohne Einhaltung einer Frist von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn es um den Schutz des Teilnehmers selbst oder drohende Gefährdung Dritter geht, bzw. um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Teilnehmer, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, stark übermüdet sind oder aufgrund ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, werden vom Kursleiter sofort des Kurses verwiesen.
Jederzeit kann der Kursleiter Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, die nicht die in der Kursbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen oder Ausrüstung verwenden, die nicht den aktuellen Sicherheitsstandards und Normen entspricht. Weitere Ausschluss-Kriterien sind die Missachtung der Benutzerordnung der Kletterhalle und eine nachhaltige Störung des Veranstaltungsverlaufes (z.B. durch wiederholtes Widersetzen gegen die Anweisungen des Kursleiters). Im Falle eines Ausschlusses besteht keinerlei Anspruch – weder ganz noch teilweise – auf eine Erstattung der gezahlten Kursgebühr.

 

8 – Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Bei Nichtantreten zum Kurs (sofern nicht Ziffer 5 gilt), vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise, Erkrankung oder Unfall des Teilnehmers oder Ausschluss durch den Kursleiter nach Kursbeginn hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Kursgebühr.

 

9 – Versicherung und Haftung

Teilnehmer erklären sich den mit dem Klettern verbundenen Risiken bewusst. Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) bergen erhöhte Unfall- und Verletzungsrisiken, welche auch durch professionelle Anleitung und Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der Teilnehmer.
Damit wird ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie eine gute körperliche Verfassung von jedem Teilnehmer. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Kursleiter vor Kursbeginn über mögliche körperliche oder gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Teilnehmer verzichten hiermit auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter oder dem Kursleiter aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Der Veranstalter (TECLIMB) haftet lediglich für Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Kursleiters. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Kursleiters ist im Falle eines Unfalles die Haftung ausgeschlossen. Jedem Kursteilnehmer wird empfohlen, zur eigenen Absicherung eine Haftpflicht- und/ oder Unfallversicherung abzuschließen, um die speziellen Risiken für “seilunterstützte Arbeitstechniken” abzudecken.

 

10 – Gewährleistung

Sollte der Veranstalter (TECLIMB) Leistungen nicht vertragsgemäß erbringen, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Bedingung hierfür ist die unverzügliche Meldung eines Leistungsmangels beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, Abhilfe in Form von gleichwertigem Ersatz zu erbringen. TECLIMB ist berechtigt, die Forderung auf Abhilfe abzulehnen, bei  unverhältnismäßigen Forderungen. Der Teilnehmer ist berechtigt, für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung eine Herabsetzung der Kursgebühr (Minderung) zu verlangen. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar und leistet der Veranstalter hierfür keine Abhilfe, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Teilnehmer obliegt der Mängelnachweis.